Allgemeine Geschäftsbedingungen der Livinci GmbH

 

1 Allgemeines

Die Firma Livinci GmbH – im Folgenden auch als “Lieferantin” bezeichnet – handelt ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgeaufträge.

 

 2 Liefervorbehalte

  1. Die Angebote des Online-Shops sind unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigt oder ihnen durch Zusendung der Ware nachkommen. Nebenvereinbarungen gelten nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
  2. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten und die Lieferantin behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferantin wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
  3. Die Lieferfrist verzögert sich bei rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen oder höherer Gewalt, sofern ein unabhängiger Zulieferer betroffen ist, auch im Falle derartiger rechtswidriger Arbeitskämpfe um die Dauer der jeweils dadurch bedingten Betriebsunterbrechung.
  4. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
  5. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind freibleibend. Sie schließen Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung, Zölle und Mehrwertsteuer nicht ein. Diese werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
  • Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Materialpreissteigerungen eintreten.
  • Sofern nichts anders vereinbart, gilt die Zahlungsbedingung 30 Tage netto ohne Abzug.
  • Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.
  • Bei Verzug sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen deutschen Basiszinssatz zu fordern.

 

4 Lieferung, Gefahrenübergang und Lieferzeit

  1.  Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung trägt der Kunde. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Franko-Lieferungen.
  2. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden versichert. Die Versicherung durch uns bedeutet nicht, dass wir die Gefahrtragung für den Transport übernehmen.
  3. Die Lieferantin ist zu Teillieferungen berechtigt und kann auch Teilrechnungen stellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen, anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir gegenüber dem Kunden das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3.  Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
  4. Eine Rücksendung muss vorher von uns zugestimmt werden und haben frei Haus versichert zu erfolgen. Die Kosten für Retoursendungen trägt der Absender, unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

 

6 Sonstige Schadensersatzansprüche

Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten.


7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
  2. Bei Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.


8 Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

 

9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand,

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitliches Kaufgesetztes und Vertragsabschlussgesetz (EKG /EAG) und des UN-Kaufrechts (CISG) werden ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist Sitz der Lieferantin, das sachlich zuständige Gericht ist Nordhorn.